Jugendämter

Jugendamt Marzahn-Hellersdorf

Jugendamt Köpenick

Jugendamt Lichtenberg

Jugendamt Pankow

Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg

Jugendamt Mitte

Jugendamt Tempelhof-Schöneberg

Jugendamt Reinickendorf

Jugendamt Charlottenburg-Willmersdorf

Jugendamt Spandau

Jugendamt Steglitz-Zehlendorf

Jugendamt Neukölln

Landesjugendamt Berlin

Jugendamt Landkreis Dahme-Spreewald

Jugendamt Landkreis Oder-Spree

Jugendamt Landkreis Märkisch-Oderland

Jugendamt Landkreis Barnim

Jugendamt Landkreis Oberhavel

Nach Sozialgesetzbuch VIII (8) besteht ein Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, welche durch die Jugendämter gewährleistet werden müssen.

Am besten kann dieser Anspruch durch einen formlosen schriftlichen Antrag an die zuständigen Stellen geltend gemacht werden. Dieses Schreiben sollte die Formulierung: „Antrag auf Hilfen zur Erziehung“ enthalten.

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