Jugendämter
Jugendamt Marzahn-Hellersdorf
Jugendamt Köpenick
Jugendamt Lichtenberg
Jugendamt Pankow
Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg
Jugendamt Mitte
Jugendamt Tempelhof-Schöneberg
Jugendamt Reinickendorf
Jugendamt Charlottenburg-Willmersdorf
Jugendamt Spandau
Jugendamt Steglitz-Zehlendorf
Jugendamt Neukölln
Jugendamt Landkreis Dahme-Spreewald
Jugendamt Landkreis Oder-Spree
Jugendamt Landkreis Märkisch-Oderland
Jugendamt Landkreis Barnim
Jugendamt Landkreis Oberhavel
Nach Sozialgesetzbuch VIII (8) besteht ein Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, welche durch die Jugendämter gewährleistet werden müssen.
Am besten kann dieser Anspruch durch einen formlosen schriftlichen Antrag an die zuständigen Stellen geltend gemacht werden. Dieses Schreiben sollte die Formulierung: „Antrag auf Hilfen zur Erziehung“ enthalten.