KJPD

Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste der Gesundheitsämter / KJPD Berlin

Die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste der Gesundheitsämter (KJPD) üben die amtsärztliche Funktion aus und dienen dem Jugendamt als Fachstelle zur Begutachtung des Hilfebedarfs. Therapeutische Massnahmen können hier nur in sehr begrenztem Umfang durchgeführt werden, so können zum Beispiel keine Medikamente verordnet werden. Der KJPD kann bei psychosozialen Krisen auch aufsuchend arbeiten und eine Erstintervention betreiben. Beim KJPD können Störungen schulischer Fertigkeiten festgestellt werden und ggf. kann die Nähe zum Jugendamt dazu dienen schneller niedrigschwelliger die Umsetzung notwendiger lerntherapeutischer Hilfen zur Erziehung zu erzielen, als dies sonst üblich ist (normalerweise oft ein Jahr und länger Wartezeit bis zur Umsetzung).

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